Die Wahl des Betriebsrats im “vereinfachten” Wahlverfahren

Hier seht Ihr nur einen kurzen Zusammenschnitt als Beispiel. Weiter unten gibt es die ganze Folge zur Ansicht!

Zugegeben. Im ersten Moment kann man den Eindruck bekommen, dass es der Wahlvorstand hier mit einem relativ einfachen Verfahren für die nächste  Betriebsratswahl zu tun hat. Das können wir leider nicht pauschal bestätigen. Entspannter und irgendwie praktikabler erscheint uns nämlich das “normale” Wahlverfahren.

Aber der Gesetzgeber hat die Durchführung ausschließlich an bestimmte Betriebsgrößen (= Anzahl von wahberechtigten Mitarbeiter/innen) geknüpft:

Wird in einem Betrieb mit einer Belegschaftsstärke von 5 bis 100 wahlberechtigten Kolleg/innen gewählt, muss die Wahl nach dem “vereinfachten” Wahlverfahren durchgeführt werden.
Wird in einem Betrieb mit einer Belegschaftsstärke von 101 bis 200 wahlberechtigten Kolleg/innen gewählt, kann der Wahlvorstand (nicht der Betriebsrat!) mit dem Arbeitgeber die Durchführung nach dem “vereinfachten” Wahlverfahren vereinbaren.

Weigert sich der Arbeitgeber (was eher unwahrscheinlich sein dürfte), bleibt ab 101 wahlberechtigten Mitarbeiter/innen nur die Durchführung nach dem “normalen” Wahlverfahren.

Was auch immer – wir führen den Wahlvorstand in dieser Videoschulung Step-by-Step durch den gesamten Wahlprozess. Wir (er)klären alle Begriffe und hoffentlich auch alle Fragen rund um die Wahl.

Wir – das sind übrigens der Arbeitsrichter André von Ossowski und einmal mehr als “Sidekick” der Gründer dieser Plattform, Andreas Völker.

Darüber hinaus stellen wir Euch einen detaillierten Ablaufplan und SÄMTLICHE Formulare und Arbeitshilfen zur Verfügung, die Ihr für die nächste Betriebsratswahl braucht.

Danach kann eigentlich nichts mehr schief gehen und die nächste Betriebsratswahl läuft hoffentlich stressfrei und ohne Anfechtung. 

 

Hier seht Ihr als Beispiel die Folge 1 des Videoseminars: