Muss der Arbeitgeber die Kosten für einen Kurs bei BRhoch2 bezahlen?

Selbstverständlich. Dazu ist er nach §§ 37.6 und 40 BetrVG verpflichtet, egal ob der Betriebsrat zusätzlich auch Seminare anderer Anbieter besucht oder nicht.

Warum sprecht Ihr Eure Kunden mit dem “Du” an?
Betriebsräte sprechen sich in der Regel immer mit dem “Du” an. Diese Tradition setzen wir fort. Das gehört sich unserer Meinung nach einfach so.
Wie haltet Ihr es eigentlich mit der gendergerechten Sprache?

Spannendes (und wichtiges) Thema!
Wir nutzen zur Zeit noch öfter die juristisch vorgegebene Form, also das so genannte “generische Maskulinum”.
Da, wo es geht, versuchen wir uns aber im Rahmen unserer Möglichkeiten vermehrt an die gendergerechte Form heranzutasten…

Welche Kosten entstehen für die Nutzung von BRhoch2?

Wir vertreiben unser Produkt nach einem sehr fairen Preismodell auf der Basis einer 6-monatigen Flatrate.

Wie kommt Ihr eigentlich auf Eure Preise?

Ganz einfach. Wir orientieren uns an den Seminarpreisen des Wettbewerbs. Die berechnen bekanntlich jedes Seminar einzeln. Das wollen wir nicht.
Bei uns gibt es keine unterschiedlichen Teile… Bei unseren “Grundlagen zum BetrVG” sind z. B. alle Inhalte der ansonsten üblichen “BR1” bis “BR4”-Seminare zu einem großen Seminar zusammengefasst.
Rein rechnerisch kostet somit der marktübliche einzelne Teil bei uns nur knapp 300 Euro.

Wir meinen: Fundiertes BR-Know-how darf keine Frage hoher Kosten (mehr) sein!

Gibt es Seminardokumentationen oder Seminarscripte bei BRhoch2?

Nach jeder Folge fassen wir die wichtigsten Informationen nochmals zusammen. Diese können dann heruntergeladen werden. Umfangreiche Seminarscripte sind also nicht (mehr) notwendig. Und bei Fragen könnt Ihr einfach den Referenten kontaktieren!

Wie werde ich Mitglied bei BRhoch2?

Das ist ganz einfach. Klickt dazu auf der Internetseite einfach auf das von Euch gewünschte Seminar und folgt den Anweisungen.

Kommen da noch weitere Videoseminare hinzu?

Wir produzieren regelmäßig neue Videoseminare, die dann von Euch bei Bedarf ganz leicht gebucht werden können.

Sollte ich auch weiterhin offene Seminare von anderen Seminaranbietern besuchen?

Auf jeden Fall! Wir raten auch ausdrücklich dazu! Der Arbeitgeber kann und darf dies nicht untersagen.

Was, wenn ich ein technisches Problem habe?

Dann rufe am besten unsere Support-Hotline unter 089 – 95 44 89 – 44 (werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr) an oder schick uns eine Mail unter support@brhoch2.de

Was, wenn ich ein Problem mit der Abrechnung habe?

Dann rufe am besten unsere Support-Hotline unter 089 – 95 44 89 – 44 (werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr) an oder schick uns eine Mail unter support@brhoch2.de

Sind alle Seminarinhalte auf dem neuesten Stand?

Selbstverständlich. Unsere Videoseminare werden ständig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls verändert oder ergänzt. Solltet Ihr trotzdem einmal Unstimmigkeiten feststellen, sind wir für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar

Bietet BRhoch2 auch Rechtsberatung an?

Leider nein. Aber Ihr könnt unsere Referenten, die z. T. auch als Anwälte tätig sind, gerne kontaktieren. Hier erhaltet Ihr dann alle gewünschten Informationen. Dies geschieht dann allerdings außerhalb des Dienstleistungsspektrums der BRhoch2.

Wie kann ich einen der Referenten von BRhoch2 kontaktieren?

Dies kannst Du entweder ganz einfach über unser Kontaktformular tun oder Du rufst uns an (089 – 95 44 89 – 44 ; werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr) oder Du schickst uns eine Mail unter support@brhoch2.de. Wir leiten die Anfragen sofort an die entsprechenden Referenten weiter, die sich dann so schnell wie möglich bei Dir melden.

Unser Arbeitgeber lehnt die Mitgliedschaft bei BRhoch2 ab. Wie geht es jetzt weiter?

Am besten erläutert Ihr ihm, dass er eine Menge Geld sparen kann, wenn der Betriebsrat sein notwendiges Fachwissen bei BRhoch2 erlangt. Wenn sich der Arbeitgeber dann immer noch weigert, sprecht uns einfach telefonisch an. Wir beraten dann mit Euch gemeinsam, wie es jetzt weiter gehen kann. Dies geschieht natürlich absolut vertraulich.
Der letzte denkbare Schritt wäre die Klärung vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Aber dazu kommt es in aller Regel gar nicht, denn die Vorteile von BRhoch2 sind auch für den Arbeitgeber sehr interessant.

Sind eigentlich schon viele Betriebsräte Mitglied bei BRhoch2?

Ja, klar! Viele Betriebsräte nutzen bereits unser Angebot.

Arbeitet BRhoch2 mit Gewerkschaften oder irgendwelchen Verbänden zusammen?

Nein. Wir sind ein völlig unabhängiges Institut und das wird auch so bleiben.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Am besten gar nicht!
Mit Ablauf der Laufzeit ist alles beendet, es sei denn, Du willst verlängern (was übrigens gut 75 % unserer Kunden tun!).
Sollte es vorher zu Härtefällen kommen (Betriebsstillegung, Auflösen des Betriebsrats o. ä.) sollten wir das vertrauliche Gespräch suchen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung vereinbaren.

Bietet BRhoch2 auch „offene“ Hotelseminare oder Inhouse-Schulungen an?

Präsenzseminare sind nur von Zeit zu Zeit geplant. 
Wenn Ihr Bedarf an einer Inhouse-Schulung habt, dann sprecht uns bitte einfach an. Dafür nutzt Ihr am besten das Kontaktformular.

Kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Teilnahme an offenen Seminaren anderer Anbieter verweigern, wenn wir auch mal Seminare bei BRhoch2 machen?

Nein. Wichtig ist immer, dass im Betriebsrat ein Bildungsbedarf besteht und der Betriebsrat einen juristisch einwandfreien Beschluss darüber gefasst hat.
Wo dieser dann im Einzelfall gedeckt werden soll, entscheidet – wie bisher – alleine der Betriebsrat. Dies kann schon nach Ansicht eines unserer Videoseminare der Fall sein oder eben auch erst nach dem Besuch eines entsprechenden Spezialseminars.
Diese Ansicht bestätigen im übrigen auch schon erste Gerichtsurteile, z. B. das LAG Düsseldorf
(Beschluss vom 24.11.2022 – 8 TaBV 59/21).

Laufen die Videoseminare auf allen Rechnern?

Die BRhoch2-Videoseminare laufen auf allen Rechnern, Tablets oder Smartphones, natürlich abhängig vom jeweiligen Internetanschluss und eventuell im Betrieb befindlichen Firewalls o. ä.

Wie oft kann ich mir ein Videoseminar ansehen?

Während der 6 Monate Laufzeit der von Dir  gebuchten Seminare so oft Du willst.

Wird BRhoch2 auch Videoseminare in mehreren Sprachen anbieten?

Wir planen auf längere Sicht Videoseminare in türkischer und englischer Sprache, bzw. die synchronisierten Fassungen davon. Das entsprechende Interesse unser Kunden natürlich vorausgesetzt.

Gibt es Prämien für das Werben neuer Mitglieder?

Warum nicht? Sprecht uns hierzu bitte gesondert und vertraulich per Mail oder telefonisch an.

Bietet BRhoch2 auch „Webinare“, also Live-Seminare im Internet an?

Wir haben uns dazu entschieden, keine Webinare anzubieten.
Ausnahme: auf ausdrücklichen Kundenwunsch im Rahmen einer Inhouse-Maßnahme.

Wie lange gibt es BRhoch2 schon?

Die Grundidee und die erste Firma wurde 2014 entworfen und gegründet. Als BRhoch2 GmbH firmieren wir seit 2018.

Worauf legt BRhoch2 bei der Seminarplanung den Fokus?

Wir versuchen, Euch die unverzichtbaren Grundlagen der Betriebsratstätigkeit zu vermitteln und wollen dabei auch „Appetit auf mehr“ machen. Trotzdem achten wir darauf, keine ambitionierten „Hobbyjuristen“ zu produzieren, sondern Betriebsräte gut auszubilden und damit für ihren anspruchsvollen Job fit zu machen. Dabei hat die Praxis immer oberste Priorität!

Kann man sich ein Thema für ein neues Videoseminar wünschen?

Selbstverständlich. Dazu freuen wir uns jederzeit auf Eure Wünsche, Anregungen und Ideen.

Bekomme ich nach meinem Seminar ein Zertifikat?

Nachdem Du alle Bestandteile des jeweiligen Videoseminars erfolgreich absolviert hast, bekommst Du selbstverständlich ein Zertifikat!
Das kannst Du Dir herunterladen und jederzeit ausdrucken!