Training oder Coaching?

Gute Frage… sehen wir uns doch mal die Unterschiede an:

Ein Training behandelt meist einen zuvor festgelegten Themenbereich und vermittelt einer Gruppe die entsprechenden Inhalte, um entsprechende Kompetenz zu fördern. Der Trainer gibt die Inhalte vor, wobei er natürlich im Rahmen des Trainings auf die Erwartungen der Teilnehmer eingeht. Er führt als alleiniger Verantwortlicher die Gruppe zu einem bestimmten Ziel (z. B. ein Training vor einer wichtigen Verhandlung).
Referent/innen von Inhouse-Betriebsräteseminaren könnte man im übertragenen Sinne auch als Trainer bezeichnen.
BRhoch2 trainiert Euren Betriebsrat (oder einen entsprechenden Ausschuss des Betriebsrats) zu allen Themen rund um das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie zu taktisch/strategischen Fragen.
Weitere Themenfelder sind u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Verhandlungsführung und Rhetorik (= eine Rede konzipieren und halten) im Rahmen einer Inhouse-Schulung.

Ein Coaching bezieht sich meist auf eine Einzelperson und orientiert sich somit am Potenzial des Einzelnen. Manchmal kann es sich aber auch um eine Gruppe handeln.
Der Coach liefert keine direkten Lösungsvorschläge sondern moderiert und begleitet den Lösungsprozess einer bestimmten Aufgabe oder Problemstellung, ohne genau vorzugeben, was zu tun ist. Unter Coaching kann man also eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“ verstehen.
Unsere klassischen Coachingthemen für (stv.) Betriebsratsvorsitzende oder den Betriebsausschuss sind u. a. “Teambildung und Teamführung”, “Augenhöhe mit dem Arbeitgeber erzielen”, “Strategische Planung von BR-Arbeit” und viele andere,  gerne auch zusammen mit anderen Ausschussverantwortlichen.

Egal, ob Ihr Euch nun für ein Training oder ein Coaching interessiert, die Kosten hierfür lassen sich erst nach genauer Auftragsbesprechung festlegen.

Viele unserer Kunden bescheinigen uns, dass wir in aller Regel etwas günstiger als die “großen Anbieter” sind. Und das bei besserer Qualität.

Beide Konzepte entsprechen den Bestimmungen des § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss also die Kosten dafür tragen.

Interessant? Dann fordert jetzt ein Angebot bzw. ein telefonisches Klärungsgespräch an!