BAG v. 7.2.2024 – 7 ABR 8/23BAG v. 7.2.2024 – 7 ABR 8/23BAG v. 7.2.2024 – 7 ABR 8/23oft rec hier bei !Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022, Az: 8 TaBV 59/21

Die BRhoch2 Videoseminare

Videoseminare machen Spaß und man lernt richtig was. Sie sind u. a. zeitgemäß und klimaschonend.
Trotzdem haben sie bei Betriebsräten oftmals nicht das beste Image. Warum eigentlich?

Na ja, daran ist wohl auch die Corona-Pandemie Schuld.
Die seinerzeit nur möglichen Online-Schulungen wurden von mehr oder weniger unerfahrenen Menschen irgendwie zusammengestellt und dann unter der Bezeichnung “Webinar” wie ein Präsenzseminar gehalten. Das konnte dann oftmals nur langweilig werden, denn online ist nun mal nicht live vor Ort. Seitdem gilt für Viele: Online bitte nur im Notfall!

Nicht zuletzt deshalb haben wir beschlossen: Es gibt bei BRhoch2 keine Webinare! Zumindest nicht als offene Schulungen.

Und Präsenzschulungen? Nicht wenige davon sind natürlich eine Klasse für sich, keine Frage.
Aber was ist mit den vielen Betriebsratskolleg/innen, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht zu Präsenzseminaren können oder wollen? An genau die haben wir mit unseren Videoseminaren gedacht. 
Für Betriebsratskolleg/innen, die gar nicht geschult sind und deshalb manchmal recht orientierungslos in ihrem Amt umherschwimmen, ist eine kurzweilige, spannende Videoschulung von BRhoch2 ein wahrer Segen! Und auch für das restliche Gremium.

Deshalb haben wir Videoschulungen völlig neu erfunden. Und zwar mit unserer eigens entwickelten MLV®-Methode.

Bei BRhoch2 gibt es immer zwei Referenten, einen Juristen und einen Praktiker, denn nur ein Jurist alleine kann auf Dauer recht anstrengend sein…
Dazu ein halbes Jahr Zeit, um sich alle Inhalte zu erarbeiten. Für diesen Zeitraum gewähren wir auf die gebuchte Schulung uneingeschränkten Zugriff.
Das Ganze wird ergänzt durch kurze, individuelle Wissenschecks und allerlei wichtige Dinge, die kinderleicht downloadbar sind.
Darüber hinaus stehen wir Euch auch für inhaltliche Fragen gerne kurzfristig zur Verfügung.
Übrigens: nachdem alle Inhalte des jeweiligen Kurses absolviert wurden, lässt sich natürlich auch ein Teilnahmezertifikat herunterladen!

Und bitte keine Angst! Wenn ein oder zwei Eurer Kolleg/innen unsere Videoseminae absolvieren, kann der Arbeitgeber natürlich nicht verlangen, dass auch zukünftig alle BR-Mitglieder nur noch online zu schulen sind.
Diese Entscheidung liegt immer noch fest in der Hand des Betriebsrats, wer wann welche Art von Schulungen besucht. Bestätigt durch die Entscheidung des LAG Düsseldorf aus dem Jahr 2022 (Beschluss vom 24. November 2022, Az: 8 TaBV 59/21) und nochmals bestätigt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) am 07. Februar 2024 (7 ABR 8/23).

Na, doch ganz interessant? Habt Mut und seht Euch doch einmal eine kostenlose Folge als Beispiel an. Diese gibt es zu jedem unserer Videoseminare.

Klickt einfach auf das entsprechende Seminar und genießt die Folge!