Die Wahl des Betriebsrats im “normalen” Wahlverfahren

Hier nur ein kurzer Ausschnitt als Beispiel. Die vollständige Folge seht Ihr weiter unten!

Dieses Wahlverfahren dürft Ihr erst ab einer Belegschaftsstärke (=Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmner/innen) von 101 und mehr Kolleg/innen anwenden.

Ab einer Belegschaftsstärke von 201 wahlberechtigten Kolleg/innen müsst Ihr dieses Verfahren benutzen.

Zwischen 101 und 200 Kolleg/innen kann der Wahlvorstand (nicht der Betriebsrat!) mit dem Arbeitgeber vereinbaren, ob dieses Wahlverfahren Anwendung findet oder das “vereinfachte”.
Nebenbei gesagt, raten wir Euch in diesem Fall auch zum “normalen”, denn das “vereinfachte” Wahlverfahren ist keineswegs auch das einfachere…

Wir informieren Euch in 19 leicht verständlichen Folgen Step by Step über jedes Detail der Betriebsratswahl, stellen Euch einen Ablaufplan und ALLE Formulare und Arbeitshilfen zu Verfügung, die Ihr benutzen solltet und sind darüber hinaus auch bei Fragen aller Art für Euch erreichbar.

Wenn Ihr alles so macht, wie wir Euch das in dieser Videoschulung zeigen, kann bei der nächsten Wahl eigentlich nichts mehr schief gehen…

 

Hier nun eine Beispielfolge aus dem Videoseminar: